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Barrierefreiheitserklärung

Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für die Website kienzlmedia.de, betrieben von Christopher Kienzl, KIENZL MEDIA, Geretsried, Bayern.

Grundlage dieser Erklärung ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das seit dem 28. Juni 2025 für private Anbieter digitaler Dienstleistungen gilt, sowie die europäische Norm EN 301 549 und die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1.

Stand der Barrierefreiheit

Wir bemühen uns, diese Website barrierefrei zugänglich zu machen. Die Website erfüllt die Anforderungen der WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA weitgehend. Eine vollständige externe Prüfung nach EN 301 549 steht noch aus.

Folgende Maßnahmen wurden bereits umgesetzt:
– Semantisches HTML5 mit korrekter Überschriftenstruktur
– ARIA-Labels für interaktive Elemente und Navigationsbereiche
– Ausreichende Farbkontraste (Mindestverhältnis 4,5:1 für Fließtext)
– Tastaturnavigation für alle interaktiven Elemente
– Fokus-Styles für alle fokussierbaren Elemente
– Alt-Texte für alle relevanten Bilder
– Responsive Design für alle Geräteklassen

Bekannte Einschränkungen

Trotz unserer Bemühungen können einzelne Inhalte noch nicht vollständig barrierefrei sein. Bekannte Einschränkungen:

– PDF-Dokumente und externe verlinkte Inhalte liegen ggf. nicht in barrierefreier Form vor.
– Einige Animationen und Bewegtbildeffekte sind noch nicht vollständig deaktivierbar (prefers-reduced-motion wird teilweise noch nicht berücksichtigt).

Wir arbeiten aktiv daran, diese Einschränkungen zu beheben.

Feedback und Kontakt

Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Fragen zur Barrierefreiheit dieser Website haben, wenden Sie sich bitte an:

Christopher Kienzl
KIENZL MEDIA
E-Mail: info@kienzl-media.de
Telefon: +49 174 2715544

Wir bemühen uns, Ihr Anliegen innerhalb von 10 Werktagen zu beantworten.

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie auf eine Rückmeldung zu Ihrem Feedback nicht zufriedenstellend reagiert haben, können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden.

Für private Anbieter in Bayern ist die zuständige Marktüberwachungsbehörde im Rahmen des BFSG das Bayerische Landesamt für Maß und Gewicht (BLM) bzw. die nach BFSG zuständige Behörde, die durch die Bundesregierung benannt wird.

Erstellungsdatum und Aktualisierung

Diese Erklärung wurde am 17. März 2026 erstellt und wird regelmäßig aktualisiert, spätestens bei wesentlichen Änderungen der Website.