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Recht & Pflicht29. April 20268 min Lesezeit

BFSG 2026: Die unterschätzte Abmahnfalle für deine Website

Seit Juni 2025 ist das BFSG voll in Kraft. Bußgelder bis 100.000 Euro und die ersten Abmahnwellen laufen. Was deine Website jetzt erfüllen muss.

Christopher KienzlChristopher KienzlWebdesigner & Inhaber

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG, ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft. Kein Vorlauf mehr, keine Übergangsfrist. Ein knappes Jahr später schauen die Marktüberwachungsbehörden der Länder genauer hin und Wettbewerbsverbände versenden die ersten Abmahnwellen. Trotzdem ignoriert ein großer Teil der KMU-Websites das Thema komplett. Aus einem einfachen Grund: weil niemand laut darüber spricht.

Die Folgen unterschätzen viele. Bis zu 100.000 Euro Bußgeld pro Verstoß. Im Extremfall die Anordnung, die Website abzuschalten, bis sie konform ist. Und unabhängig davon das, was in der Praxis am häufigsten zuschlägt: Abmahnungen durch Wettbewerbsverbände mit Streitwerten, die je nach Anwalt schnell vierstellig werden.

Es lohnt sich, kurz hinzuschauen. Nicht aus Panik, sondern aus Pragmatismus. Wer das BFSG einmal sauber umsetzt, hat Ruhe, eine bessere Website und nebenbei noch einen SEO-Vorteil.

Wer ist betroffen, wer nicht

Das Gesetz unterscheidet zwischen Produkten und Dienstleistungen. Für Websites zählt der Bereich Dienstleistungen. Davon erfasst sind unter anderem E-Commerce-Plattformen, Banking-Dienste, Personenbeförderung, Telekommunikation, E-Books und Online-Buchungssysteme. Klingt erstmal nach Großkonzernen. Ist es aber nicht.

Es gibt eine Kleinstunternehmen-Ausnahme: Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro sind von der Pflicht zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen ausgenommen. Klingt nach Entwarnung für viele lokale Betriebe. Ist es aber nur teilweise. Die Ausnahme gilt nicht für E-Commerce. Sobald deine Website einen Online-Shop, ein Buchungssystem oder eine Online-Terminvereinbarung enthält, fällst du raus aus der Ausnahme. Und dann gilt das volle Programm.

Auch wer formal in die Ausnahme fällt, sollte nicht abwinken. Größere Geschäftspartner und öffentliche Auftraggeber prüfen Barrierefreiheit zunehmend als Vergabekriterium. Wer hier nicht mitziehen kann, wird leise aussortiert.

Was konkret geprüft wird

Maßstab ist die WCAG 2.1, Stufe A und AA. Diese Web Content Accessibility Guidelines stützen sich auf vier Prinzipien.

Wahrnehmbarkeit

Inhalte müssen für alle Sinne zugänglich sein. Bilder brauchen aussagekräftige Alt-Texte. Videos brauchen Untertitel und Audiotranskripte. Farbkontrast bei normalem Text mindestens 4,5 zu 1, bei großem Text 3 zu 1. Ein hellgrauer Schriftzug auf weißem Grund ist nicht nur unschön, sondern jetzt rechtlich problematisch.

Bedienbarkeit

Jede Funktion muss komplett mit der Tastatur bedienbar sein. Menüs, Formulare, Akkordeons, Bildergalerien. Wenn ein Nutzer mit der Tab-Taste nicht durch deine Seite kommt, hast du ein Problem. Auch Bewegungs-Effekte und Auto-Play-Videos müssen abschaltbar sein. Animationen, die endlos laufen, sind unzulässig.

Verständlichkeit

Klare Sprache, eindeutige Beschriftungen, vorhersehbares Verhalten. Ein Button mit der Aufschrift "Hier klicken" ist nicht barrierefrei, weil er ohne Kontext nicht beschreibt, was passiert. Formularfelder müssen klar gelabelt sein, Fehlermeldungen müssen verständlich sein.

Robustheit

Sauberer, valider HTML-Code. Korrekt verschachtelte Headings, semantische Elemente statt überall divs, ARIA-Attribute dort, wo sie sinnvoll sind. Screenreader müssen den Aufbau deiner Seite verstehen können. Eine Seite, die rein optisch gut aussieht, aber im Code ein Chaos ist, fällt durch.

Wer prüft das eigentlich, und mit welchen Mitteln

Zuständig sind die Marktüberwachungsbehörden der Länder. In Bayern sitzt sie bei der Regierung von Mittelfranken. Sie können von sich aus prüfen, sie können auf Hinweise reagieren, und sie können bei begründeten Verdachten konkrete Maßnahmen anordnen. Bußgelder bis 100.000 Euro sind das obere Ende, aber bereits eine Anhörung mit Auflagen kostet Zeit, Beratung und Nerven.

Praktisch häufiger ist der Weg über Wettbewerbsverbände und spezialisierte Anwaltskanzleien. Sie scannen Websites mit halbautomatisierten Tools, identifizieren Verstöße und schicken kostenpflichtige Abmahnungen. Eine einzige Abmahnung kostet schnell 1.500 bis 4.000 Euro Anwaltsgebühren plus Unterlassungserklärung. Wer mehrere bekommt, weil er auf ähnlichen Seiten dieselben Fehler nicht behoben hat, summiert das schnell ins Fünfstellige. Der Hebel ist klein, der Schmerz ist groß.

Auch Verbraucherschutzverbände haben seit Mitte 2025 die Klagebefugnis nach BFSG. Heißt: Auch ohne Wettbewerbsbezug kann jemand gegen deine Seite vorgehen, allein im Namen des öffentlichen Interesses. Das ist neu im deutschen Webrecht und hat den Druck auf Unternehmen spürbar erhöht. Die ersten Verfahren gegen mittelständische Online-Shops laufen seit Ende 2025.

Die häufigsten Verstöße auf typischen KMU-Sites

Aus der Praxis kann ich dir zehn Punkte nennen, die ich auf nahezu jeder unangetasteten Mittelstands-Website finde. Die meisten lassen sich in wenigen Stunden beheben. Aber sie müssen auch erstmal entdeckt werden.

  • Bilder ohne Alt-Texte oder mit Alt-Texten wie "image123.jpg"
  • Kontraste, die unter 4,5 zu 1 liegen, oft bei Subline-Texten in Hellgrau
  • Buttons und Links, die ohne sichtbaren Fokus-Indikator umgesetzt sind
  • Formulare ohne Labels, sondern nur mit Platzhaltern, die beim Tippen verschwinden
  • Videos im Hero-Bereich, die nicht pausierbar sind
  • Cookie-Banner, die nicht mit der Tastatur bedienbar sind
  • PDF-Downloads, die nicht barrierefrei aufgebaut sind
  • Headings in falscher Reihenfolge: H1, H3, H2, H4 wild durcheinander
  • Iframes von YouTube oder Maps ohne sinnvollen Title
  • Eine Sprachauszeichnung, die fehlt oder falsch ist (lang-Attribut)

Automatisierte Tools wie Google Lighthouse, axe oder WAVE finden ungefähr 30 bis 40 Prozent dieser Probleme. Die restlichen 60 bis 70 Prozent brauchen einen manuellen Test. Genau deshalb reicht es nicht, einmal kurz Lighthouse durchlaufen zu lassen und sich sicher zu fühlen.

Achtung Falle: Jede Änderung löst die Pflicht neu aus

Ein verbreiteter Irrglaube: Wenn die Website am Stichtag konform war, sei man durch. Stimmt nicht. Jede inhaltliche Änderung an der Seite löst die Konformitätspflicht erneut voll aus. Ein neuer Blogpost ohne Alt-Texte, ein neues Banner mit zu schwachem Kontrast, eine Produktbeschreibung, die du schnell selbst eingepflegt hast: All das kann den Status auf "nicht konform" zurücksetzen.

Das hat Konsequenzen für deinen Workflow. Du brauchst eine kleine Checkliste, die du bei jeder Inhaltspflege durchgehst. Alt-Text gesetzt, Kontrast geprüft, Heading-Hierarchie sauber, Link-Texte sprechend. Wer das nicht systematisch macht, verliert die Konformität schleichend wieder.

Pflicht-Element: Erklärung zur Barrierefreiheit

Eine eigene Seite, die für jeden zugänglich beschreibt, wie barrierefrei deine Website ist. Welche Bereiche konform sind, welche noch nicht, welche bewusst aus welchen Gründen ausgenommen sind. Plus eine Kontaktmöglichkeit, über die Nutzer Barrieren melden können. Plus ein Hinweis auf die zuständige Marktüberwachungsbehörde.

Diese Erklärung ist keine Höflichkeit, sondern eine gesetzliche Pflicht. Sie muss verlinkt sein, leicht auffindbar, in klarer Sprache. Wer sie weglässt, signalisiert nach außen: Diese Seite kennt das Gesetz nicht. Und das ist genau die Art von Signal, auf die Abmahn-Anwälte gewartet haben.

Barrierefreiheit ist 2026 keine Kür mehr. Sie ist die neue Normalität. Wer sie ignoriert, riskiert mehr als ein Bußgeld, er riskiert das Vertrauen jedes Besuchers, der sich nicht zurechtfindet.

Christopher Kienzl

Sofort-Maßnahmen für die nächsten 30 Tage

Keine Theorie, sondern eine machbare Liste. Wer jeden Punkt einmal sauber abarbeitet, ist 80 Prozent weiter als der Wettbewerb.

  • Erklärung zur Barrierefreiheit erstellen und im Footer verlinken
  • Alt-Texte für alle Bilder ergänzen, ehrlich und beschreibend
  • Kontraste mit dem WebAIM Contrast Checker prüfen, schwache Stellen anheben
  • Heading-Struktur jeder Seite kontrollieren und glattziehen
  • Tastatur-Test: Komplette Seite einmal nur mit Tab und Enter durchspielen
  • Cookie-Banner und Formulare auf Tastatur-Bedienung prüfen
  • Videos pausierbar machen, Hero-Animationen abschaltbar einbauen
  • Lighthouse-Audit fahren, Befunde nicht nur lesen, sondern abarbeiten
  • Manuellen Screenreader-Test mit NVDA oder VoiceOver machen
  • Inhaltspflege-Checkliste für dich und dein Team aufsetzen

Wann ein Profi Sinn macht

Bei einer kleinen Website mit einem Dutzend Unterseiten kommst du mit der Liste oben weit. Sobald aber komplexere Elemente dazukommen, lohnt sich Hilfe. Online-Shops, individuell programmierte Buchungssysteme, mehrstufige Formulare, dynamische Inhalte aus einer Datenbank. Hier reicht oberflächliches Aufhübschen nicht. Hier braucht es jemanden, der den Code versteht und gezielt umbaut.

Was Barrierefreiheit nebenbei mitbringt

Es lohnt sich, das nicht nur als Risikominimierung zu sehen. Eine barrierefreie Website ist fast automatisch auch eine schnellere, sauberere und SEO-stärkere Website. Saubere Heading-Hierarchien helfen Google, deine Seite zu verstehen. Aussagekräftige Alt-Texte ranken bei der Bildersuche. Sauberes semantisches HTML reduziert die Render-Zeit. Klare Sprache senkt die Absprungrate.

Studien aus 2024 und 2025 zeigen: Websites, die nach WCAG-Standards umgesetzt sind, haben im Schnitt eine 12 bis 17 Prozent niedrigere Bounce Rate. Sie performen besser bei der lokalen Suche, weil Google die Verständlichkeit als Qualitätssignal wertet. Und sie schneiden in Nutzerumfragen deutlich besser bei Glaubwürdigkeit ab. Eine Seite, die sich auch mit kleinen Bildschirmen, schwacher Sicht oder Tastatur-Navigation bedienen lässt, wirkt auf alle anderen Nutzer ebenfalls professioneller.

Drei Mythen, die dich Geld kosten

Im Beratungsalltag begegnen mir drei Annahmen, die alle falsch sind und alle teuer.

  • "Ich bin Kleinstunternehmen, mich betrifft das nicht." Stimmt nur ohne Online-Shop, Buchungssystem oder digitale Vertragsabwicklung. Sobald irgendwo eine Transaktion stattfindet, gilt das Gesetz voll.
  • "Ich habe vor zwei Jahren ein Modell gekauft, das war damals barrierefrei." Konformität ist kein Zustand, sondern ein Prozess. Jede neue Inhaltsänderung kann sie aufheben.
  • "Lighthouse zeigt grün, also bin ich durch." Automatisierte Tools finden 30 bis 40 Prozent der Probleme. Der Rest kommt nur durch manuelle Tests ans Licht.

Jeder dieser drei Sätze klingt vernünftig und ist trotzdem ein Risiko. Wer ihn als Begründung nutzt, das Thema zu schieben, hat in ein paar Monaten entweder eine teure Abmahnung im Briefkasten oder einen Bußgeldbescheid auf dem Tisch.

Bei Kienzl Media gehört Barrierefreiheit zu jedem neuen Webdesign-Projekt zum Standard. Saubere Heading-Hierarchien, ausreichende Kontraste, semantisches HTML, Tastatur-Bedienung und Screenreader-Tests sind keine Extras, sondern Teil des normalen Bauprozesses. Bei bestehenden Websites mache ich vorab einen Audit, zeige dir den konkreten Handlungsbedarf und priorisiere die Punkte nach Aufwand und Risiko.

Der erste Schritt ist immer eine kostenlose Erstprüfung. Ich schaue mir deine Website an und sage dir ehrlich, ob du in der Risikozone bist und welche drei Maßnahmen den größten Hebel hätten. Ohne Verkaufsdruck. Wer dann selbst loslegen will, hat eine klare Liste. Wer Unterstützung braucht, weiß, wo er ansetzen muss.

Christopher Kienzl
Geschrieben von

Christopher Kienzl

Webdesigner & Inhaber · Kienzl Media

Wir bauen Websites, die Unternehmen in Bayern sichtbar machen und Anfragen bringen. Direkt, ohne Agentur-Umwege, mit Fokus auf Wirkung statt Show.

Passende Leistungen
Projektablauf

Kostenloser Design-Entwurf für dein Unternehmen.

Kein Auftrag, kein Vertrag. Wir entwerfen dir eine erste Richtung und du entscheidest danach in Ruhe.

So läuft dein Projekt ab.

01
Anfrage & Kurzbriefing
Kostenlos

Du schilderst kurz dein Unternehmen, dein Ziel und den groben Rahmen.

02
Kostenloser Design-Entwurf
Kostenlos

Wir entwickeln einen ersten Vorschlag für Startseite, Struktur und Stil. Kostenlos und ohne Beauftragung.

03
Feedback, Abstimmung & Beauftragung
Kostenpflichtig

Du gibst Feedback. Wenn die Richtung passt, bekommst du ein klares Angebot. Erst dann startet das bezahlte Projekt.

04
Umsetzung & Launch
Kostenpflichtig

Wir setzen die Website um und übergeben dir alle Dateien und Zugänge sauber.